Förderung

Wenn Sie eine konkrete Projektidee haben und nach Fördermöglichkeiten suchen, sind Sie bei uns richtig. Als die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie beraten wir Sie inhaltlich und fachlich bei Ihrem Projektantrag. Unsere Vorlage und Förderleitlinie für den Projektantrag können Sie hier finden. 

Leitziele der Partnerschaft für Demokratie 

Die Auswahl von Projekten zur Förderung erfolgt in Übereinstimmung mit den Zielen der
Partnerschaft für Demokratie.
Die Ziele des Bundesprogramms Partnerschaft für Demokratie sind
- Demokratie fördern - Vielfalt gestalten
- Diskriminierung vorbeugen und abbauen
- Extremismus vorbeugen


Für Kassel bedeutet dies:
a) die Stärkung der aktiven Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene am
politischen und gesellschaftlichen Leben der Stadt Kassel
b) die Stärkung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Kassel im
anerkennenden Umgang mit Diversität und die Sensibilisierung für Ideologien der
Ungleichwertigkeit, Verschwörungstheorien und andere antidemokratische Phänomene.
c) die Sensibilisierung gegenüber rechten Ideologien und die Stärkung in der
Auseinandersetzung mit diesen.

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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Schwerpunkt 

Die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie erfolgt im Rahmen der Schwerpunktsetzung
„Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“. Die geförderten Projekte/Aktivitäten/Maßnahmen
richten sich vor diesem Hintergrund insbesondere an junge Menschen. Darüber hinaus können auch
Projekte gefördert werden, die sich an Erwachsene richten, die als Hauptamtliche, Ehrenamtliche
oder beispielsweise in der Rolle als Eltern regelmäßig als Multiplikator*innen auf junge Menschen
wirken.


Was kann gefördert werden?

Alle Projekte/Aktivitäten/Maßnahmen, die zur Erreichung der oben genannten Ziele beitragen und
dem gesetzten Schwerpunkt entsprechen, können gefördert werden. Für solche Projekte kann eine
Teil- oder Vollfinanzierung beantragt werden. Kleinstprojekte sind ausdrücklich erwünscht.
Gefördert werden Projekte bis zu einer Fördersumme von 5000,- €. Der Begleitausschuss kann durch
ein mehrheitliches Votum von dieser Fördergrenze nach oben abweichen, wenn das Projekt einen
besonders dringlichen Bedarf deckt oder außerordentlich zur politischen Bildung von jungen
Menschen beiträgt. Der finanzielle Mehraufwand ist entsprechend bei der Antragsstellung zu
begründen.


Die Fördermittel können für Sachkosten und/oder Personalkosten
verwendet werden, wenn sie im Projekt eine zentrale inhaltliche Rolle spielen. Investitionen
(Anschaffungen über 800 € netto, z.B. Computer, Beamer, etc.) können nur nach Absprache
gefördert werden.


Wer kann einen Antrag stellen? 

Anträge können von Jugendlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden sowie von jungen
Erwachsenen bis 27 Jahren gestellt werden. Gemeinnützige Vereine, anerkannte Verbände,
Fördervereine von Schulen oder vergleichbare, anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und
kommunale Einrichtungen der Jugendhilfe können ebenfalls Anträge stellen.
Alle Antragssteller*innen werden von der Koordinierungs- und Fachstelle (Partnerschaft für
Demokratie Kassel; c/o Die Kopiloten e.V., Frankfurter Str. 123, 34121 Kassel,
partnerschaft@diekopiloten.de) beraten und in der Antragsstellung unterstützt. Jugendliche,
Jugendgruppen und Jugendverbände sowie junge Erwachsene bis 27 Jahren können bei Bedarf eine
umfangreiche Unterstützung in Form einer Patenschaft der Koordinierungs- und Fachstelle oder
eines anderen erfahrenen Trägers bekommen.


Antragstellung 

Projektanträge sind mit einem schriftlichen Konzept und einem Finanzierungsplan bei der lokalen
Koordinierungs- und Fachstelle (Partnerschaft für Demokratie Kassel; c/o Die Kopiloten e.V.,
Frankfurter Str. 123, 34121 Kassel, partnerschaft@diekopiloten.de) elektronisch einzureichen. Dazu
ist das aktuelle Antragsformular der Partnerschaft für Demokratie Kassel zu verwenden und die Förderrichtlinien zur Kenntnis zu nehmen (https://www.pfd-kassel.de/foerderung).


Wenn der Projektantrag vollständig vorliegt, ein Vorabgespräch mit der Fach- und
Koordinierungsstelle stattgefunden hat und die Ausgaben förderfähig sind, wird der Antrag dem
Begleitausschuss vorgelegt. Dies muss spätestens 14 Tage vor der entsprechenden Sitzung des
Begleitausschuss der Fall sein. Auskunft über die Termine der Sitzungen erteilt die Koordinierungs-
und Fachstelle.


Bewilligung des Antrags

Der Begleitausschuss tagt mindestens viermal pro Förderperiode und entscheidet über die
Förderung. In begründeten Fällen, insbesondere zur Sicherstellung der fachlichen Qualität und zur
Gewährleistung des Kindeswohls, kann der Begleitausschuss Auflagen an den/die
Antragsteller*innen erteilen. Antragsstellende die nicht bspw. als anerkannte Träger der Jugendhilfe
an anderer Stelle bereits Konzepte zum Jugendschutz nachweisen, haben zur Auflage ein
Informationsgespräch mit der Fach- und Koordinierungsstelle zu Kindeswohl und Jugendschutz zu
führen. Über die Gewährung einer Zuwendung erhalten Antragstellende einen
Zuwendungsbescheid


Mini-Projekte

Für Kleinst-Anträge bis 500,- € ist die sofortige Bewilligung von Fördermitteln möglich. Diese erfolgt
gemeinsam durch die lokale Koordinierungs- und Fachstelle und die oder den Vorsitzende*n des
Begleitausschusses. Über die Entscheidung berichtet die Koordinierungs- und Fachstelle bei der
nächsten Sitzung des Begleitausschuss.